Gender-Hinweis:
Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen & personenbezogenen Wörtern wird die männliche Form genutzt. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.
ALLGEMEINES
Die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für jeden Auftrag und Lieferung der Digitalprint.ch by Movingposter AG (nachfolgend Lieferant genannt). Andere Bedingungen sind für uns, den Lieferanten, nur dann bindend, wenn diese schriftlich festgehalten und anerkannt wurden. Die automatisch erstellten Angebote sind freibleibend von Preis- und Lieferänderungen.Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten als verbindlich an.Mit den unten aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen treten bisherige Bedingungen außer Kraft.
Bei hohen Auflagen behält der Lieferant das Recht einer Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% vor.
Datenbearbeitung, Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster, Proofs, Kosten der Filmerstellung und Kommunikationsaufwand können, bei durch Movingposter unverschuldeten Verzögerungen, auch vor Abschluss des Auftrages abgerechnet werden.
Die Lieferung kann zur Vereinfachung in Teilmengen erfolgen. Die im Webshop angegebene Lieferzeit ist ein Richtwert und zur Sicherheit vom Kundendienst der Movingposter zu bestätigen. Vereinbarte Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten, jedoch sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferungen ausgeschlossen, soweit diese nicht vom Lieferanten verschuldet wurden (z.B. aufgrund von Streik, Krieg, Aussperrung, behördlichen Anordnungen, Materialausfall, Betriebsstörungen usw., auch wenn diese beim Lieferanten oder dessen Unterlieferanten auftreten). Unvorhergesehene und durch den Lieferanten nicht verschuldete Hindernisse entbinden den Lieferanten von der Lieferungsverpflichtung. Der Lieferant haftet nicht für daraus entstehenden mittelbare oder unmittelbare Schäden. In diesem Fall verpflichtet sich der Lieferant, den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
Die Verwendung der Produkte erfolgt in Eigenverantwortung des Auftraggebers, für evtl. daraus entstehende Folgeschäden besteht seitens des Lieferanten Haftungsausschluss.
Lieferungen gelten ab Produktion, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers. Vom Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur, die Bahn, den Paketdienst oder einen sonstigen mit der Beförderung Beauftragten erfolgt der Versand auf Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besonderen Weisungen erteilt, übernimmt der Lieferant keine Verbindlichkeit für schnellsten oder billigsten Versand. Transportversicherungen werden vom Lieferanten nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
Eine Änderung der Abnahme- und Zahlungspflicht tritt auch dann nicht ein, wenn die Ware wegen Verkehrsstörung irgendwelcher Art aufgehalten oder eingelagert werden musste.
Bleibt der Auftraggeber, ohne zur Leistungsverweigerung berechtigt zu sein, mit einer Zahlung in Rückstand, so ist der Lieferant berechtigt, von weiterer Lieferung abzusehen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
Grundsätzlich sind die im WebShop angegebenen Lieferfristen Richtwerte.
Die vom Lieferanten bestätigten Liefertermine sind Abgangstermine. Wurde kein Liefertermin vereinbart, sondern eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Absendetag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder notwendiger Informationen durch den Auftraggeber und endet mit dem Tag, an dem die Ware das Werk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Die Lieferzeit wird jeweils unterbrochen, wenn dem Auftraggeber Muster oder Korrekturabzüge zur Überprüfung zugesandt werden. Die Unterbrechung beginnt am Tage des Abgangs des Musters oder Korrekturabzuges und endet am Tage, an dem der Lieferant Kenntnis des Ergebnisses der Prüfung durch den Auftraggeber erhält. Werden nach Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber Änderungen an dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang mitgeteilt, so wird, wenn sich die Produktionsdauer dadurch ändert, ein neuer Liefertermin festgelegt bzw. bei vereinbarter Lieferzeit in Zeiteinheiten, beginnt die Lieferzeit erneut und zwar mit Abgang der Bestätigung der vorzunehmenden Änderungen durch den Lieferanten. Bei wesentlichen Änderungen des Leistungsumfanges behält sich der Lieferant vor, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
Lieferungen werden ökologisch- und ökonomisch sinnvoll verpackt. Gut erhaltene Verpackungen werden aus ökologischen Gesichtspunkten wiederverwendet.
DRUCKDATEN / VORLAGEN
Die reproduktionsfähigen Unterlagen zur Erstellung des gewünschten Produkts müssen spätestens 5 Arbeitstage nach Bestellvorgang vorliegen. Die Lieferzeit kann sich entsprechend der verspäteten Lieferung verlängern. Treffen die Vorlagen trotz Erinnerung nicht pünktlich oder falsch aufbereitet / in mangelhafter Qualität ein, kann der Lieferant vom Geschäft zurück treten.
MÄNGEL / REKLAMATIONEN
Gelieferte Ware ist sofort bei Erhalt zu prüfen. Beanstandungen sind dem Lieferanten spätestens 2 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Zu Recht beanstandete Waren sind sofern nicht anders vereinbart, dem Lieferanten zurückzusenden. Ersatz kann nur soweit verlangt werden, als noch Vorräte vorhanden sind. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Aus technischen, material- oder witterungsbedingten Gründen sind kleine Abweichungen hinsichtlich des Formates (Länge, Breite), Farbe, Gewicht, usw. unvermeidbar und müssen deshalb vorbehalten bleiben (auch z.B. bedingt durch Schrägverzug, Schrumpfung oder Faserzusammensetzung).
Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben sowie die Beschaffenheit von Laminierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet der Lieferant nur insoweit, als Mängel an Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Diese Abweichungen können selbst bei Verwendung des gleichen Materials bei einem Druck bestehend aus mehreren Einzelteilen auftreten, als auch bei Vergleich zwischen An- und Auflagendrucken.
MONTAGEN
Montagen werden sorgfältig und von Fachkräften nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Für Beschädigungen, die aus Montagen von werbetechnischen Produkten entstehen, haftet der Lieferant nur bei grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Montage das Objekt termingerecht bereit zu halten, die Verkehrssituation allenfalls anzupassen, für Bewilligungen besorgt zu sein und im Vorfeld alle notwendigen Informationen dem Lieferanten zukommen zu lassen. Finanzielle Aufwendungen zur Bereinigung dieser Situationen werden vollumfänglich dem Auftraggeber belastet. Für eine entsprechende Versicherung des Objekts ist der Auftraggeber verantwortlich.
Terminverschiebungen bei Montagen aufgrund höherer Gewalt, schlechten Witterungseinflüssen / Temperaturen oder aufgrund nicht beeinflussbaren externen Einwirkungen sind zulässig. Kann eine Montage nicht termingemäss ausgeführt werden, wird der Kunde schnellstmöglich über die Umstände informiert und ein neuer Montagetermin vorgeschlagen.
Bei Sturmschäden (ab 80 kmh Windgeschwindigkeit) und Schäden durch höhere Gewalt übernimmt der Lieferant keine Garantie.
Bei Beschlagnahmung oder einer aus rechtlichen Gründen (urheber-, wettbewerbs- öffentlich-rechtliche Gründe) erforderlichen Demontage von Werbeträgern und deren werbetechnischer Anlagen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, hat dieser den vollen Preis zu zahlen. Dabei entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Rechnung wird innerhalb weniger Tage nach Lieferung der Ware bzw. der Teillieferung verschickt.
Bei der Rechnungsstellung wird in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Lieferung gesetzlich geltende Mehrwertsteuersatz berechnet. Davon ausgenommen sind Lieferungen ins Ausland mit Auftraggeber Sitz im Ausland.
Der Auftraggeber kann nur mit eigenen Ansprüchen verrechnen, wenn seine Gegenanspürche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Movingposter anerkannt sind.
Bestehende Kunden können vom Kundendienst der Movingposter als Stammkunden freigeschalten werden und erhalten auf Wunsch Waren gegen Rechnung. Diese Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen netto zahlbar. Der Lieferant behält sich das Recht vor, diesen Status auf Zahlung gegen Kreditkarte oder Vorauskasse zurück zu setzen.
Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder Teilzahlungen nach Vereinbarung zu leisten, in der Regel 50% bei Auftragserteilung und 50% nach Lieferung.
Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. berechnet. Der Auftraggeber gerät, ohne dass eine Mahnung notwendig wäre, spätestens mit Ablauf des 10. Tages nach Rechnungsdatum in Verzug. Sollte ein höherer Schaden entstanden sein, ist Movingposter berechtigt, diesen geltend zu machen. Movingposter ist berechtigt, den Werbeträger samt werbetechnischer Installation unter Setzung einer Nachfrist von 5 Tagen ohne weitere Mahnung sofort zu entfernen.
Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so steht dem Lieferanten das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Er tritt dem Lieferanten bereits mit Eintreten dieses Verzuges alle Forderungen (gegen Endkunden / Versicherungen oder Dritte) in Höhe der entsprechenden Rechnungsbeträge ab. Der Lieferant nimmt die Abtretung an und ist im Fall des Verzuges durch den Auftraggeber zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Lieferanten hierfür erforderliche Nachweise, Unterlagen und Auskünfte zugänglich zu machen. Außerdem hat der Lieferant das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.
URHEBERRECHT UND VERWALTUNGSPFLICHTEN
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich, soweit die Druckvorlagen von ihm zur Verfügung gestellt wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Lieferanten von allen Forderungen Dritter freizustellen, sofern diese Ansprüche urheberrechtlicher Art gegen den Lieferanten aufgrund von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckvorlagen geltend machen. Das Urheberrecht und das Recht zur Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Probedrucken, Mustern, Proofs, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt beim Lieferanten. Einer anderen Regelung muss der Lieferant ausdrücklich und schriftlich zustimmen.
Vorlagen, Filme, Rohstoffe, Druckplatten, Montagen und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände bleiben im Eigentum des Lieferanten.
Reproduktionsfähige Druckdaten werden in der Regel ein Jahr gesichert. Bei Nachdrucken ab zwei Wochen nach Fertigung sind Datenübernahmen erneut fällig. Sollen Druckdaten nach Verwendung gelöscht werden, hat der Auftraggeber dies ausschliesslich zu vermerken.
Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Lieferant nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Urheberrechte an Gestaltungen und Entwürfen, die von Movingposter hergestellt wurden, verbleiben bei Movingposter und benötigen zur Vervielfältigung und Verwendung ausschliesslich eine entsprechende Genehmigung.
Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
RÜCKTRITT
Bei Auftragsrücktritt nach Auftragsbestätigung wird die Auftragssumme wie folgt fällig: bei einem Auftragsrücktritt bis einem Monat vor vereinbarter Leistungserbringung: 100% der Auftragssumme. Bei einem Auftragsrücktritt von mehr als einem Monat vor vereinbarter Leistungserbringung werden 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bereits produzierte Artikel werden in jedem Fall zu 100% in Rechnung gestellt.
Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Poststempels bzw. das Datum der Auftragsbestätigung.
SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.
Bei Aufträgen, die über die Handelsvertreter oder Kundenbetreuer des Lieferanten vermittelt werden, behält sich der Lieferant vor, diese Aufträge nur in geänderter Form anzunehmen oder abzulehnen.
Bestellungen des Auftraggebers, als auch nachträgliche Änderungen dazu, sollen nach Möglichkeit in Schriftform erfolgen. Für mündlich erteilte Aufträge/Änderungen übernimmt der Lieferant keine Haftung auf Richtigkeit der Ausführung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Urkunden- und Wechselprozessen ist der Firmensitz des Lieferanten.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Schweizerisches Recht ist anwendbar.